Hinweise

Hunde

In den Räumen der Grabkapelle auf dem Württemberg herrscht ein allgemeines Hundeverbot. Im Garten sind Hunde zugelassen. Per Verordnung herrscht jedoch Leinenpflicht.

Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Areal der Grabkapelle auf dem Württemberg* grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften.
Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.
Hintergrund für dieses Verbot ist die deutliche Zunahme von nicht angemeldeten Drohnenaufstiegen und die damit verbundene erhöhte Unfallgefahr.

* Das gesamte Areal beinhaltet: alle baulichen Gebäudeanlagen der Grabkapelle auf dem Württemberg inkl. Priesterhaus, Psalmistenhaus, Auffahrtswege und Freifläche.

Fotografieren

In der Grabkapelle auf dem Württemberg ist das Fotografieren für private Zwecke gestattet. Im Innenraum ist die Verwendung von Stativen oder Selfie-Sticks nicht erlaubt.

Film- und Dreharbeiten

Wenn Sie das Ambiente der Grabkapelle auf dem Württemberg für Film- und Dreharbeiten nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung und es ist ein Entgelt zu entrichten. Die schriftliche Genehmigung sollte rechtzeitig im Voraus beantragt werden. Jede Drehanfrage wird im Einzelfall geprüft und entschieden.
Hier finden Sie das Antragsformular:
Pflichtmitteilungen zu Dreharbeiten in der Grabkapelle auf dem Württemberg (PDF - nicht barrierefrei*)

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

Alkoholverzehr

Auf dem Gelände der Grabkapelle dürfen keine mitgebrachten alkoholischen Getränke konsumiert werden.