Donnerstag, 8. Dezember 2022

Grabkapelle auf dem Württemberg | Allgemeines Kein Feuerwerk auf dem Gelände der Grabkapelle und der Solitude an Silvester

Um die historischen Monumente und die Besucherinnen und Besucher zu schützen, gilt auch dieses Jahr an Silvester für das Gelände der Grabkapelle auf dem Württemberg und von Schloss Solitude ein generelles Feuerwerksverbot. Sicherheitspersonal wird die Einhaltung im Auftrag der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg in der Silvesternacht kontrollieren.

FEUERWERKSVERBOT RINGSUM HISTORISCHE MONUMENTE

Mit ihrer imposanten Aussichtslage sind die Grabkapelle auf dem Württemberg, das „Monument der ewigen Liebe“, und das Schloss Solitude zwei beliebte Ausflugsziele im Raum Stuttgart, auch an Silvester. „Selbstverständlich sind alle willkommen, die die tolle Aussicht am Jahreswechsel genießen möchten“, erklärt Stephan Hurst, der als Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg unter anderem verantwortlich für die Grabkapelle und das Schloss Solitude ist. Um Schäden an den beiden historischen Monumenten vorzubeugen und um die Verletzungsgefahr für Besucherinnen und Besuchern durch Feuerwerkskörper zu verringern, gilt auch in dieser Silvesternacht für das Gelände ringsum die Grabkapelle auf dem Württemberg und das Schloss Solitude ein generelles Feuerwerksverbot.

 

EIN FRIEDLICHER START INS NEUE JAHR

Stephan Hurst appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Regeln zu halten: „Sehr gerne heißen wir Gäste auch an Silvester auf unseren Anlagen willkommen. Der Schutz unserer Monumente sowie unserer Besucherinnen und Besucher hat jedoch oberste Priorität.“ Und weiter: „Deshalb bitte ich alle, die in der Silvesternacht die Grabkapelle oder das Schloss Solitude aufsuchen, sich an das Feuerwerksverbot zu halten, damit wir alle friedlich ins neue Jahr starten können.“ Stephan Hurst setzt darauf, dass allen, die die besondere Stimmung auf Schloss Solitude und an der Grabkapelle genießen wollen, die gemeinsame Verantwortung für die historischen Monumente bewusst ist. „Wir können die Zugänglichkeit an solchen Terminen nur bestehen lassen, wenn alle verantwortungsbewusst und aufmerksam mit unseren Monumenten umgehen.“ Die Grabkapelle selbst ist in den Wintermonaten für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Das Gelände ist weiterhin tagsüber frei zugänglich. Das Schloss Solitude ist am 31. Dezember geschlossen, die Anlage ist für Besucherinnen und Besucher stets frei zugänglich.

 

MASSNAHMEN ZEIGTEN IN VERGANGENHEIT WIRKUNG

Das Feuerwerksverbot ist nicht neu: Es besteht schon seit vielen Jahren, auch in vielen Kommunen mit historischer Bausubstanz wie Tübingen und Rottweil. Sicherheitspersonal kontrolliert im Auftrag der Staatlichen Schlösser und Gärten in der Silvesternacht die Einhaltung des Feuerwerksverbots ringsum das Gelände der Grabkapelle auf dem Württemberg und von Schloss Solitude. Die Sicherheitskräfte weisen die Feiernden auch auf die Möglichkeiten für die Müllentsorgung hin. Die hohen Kosten für die Reinigung sind ein weiterer Grund für das Verbot. Hinzu kommt die große Belastung durch Feuerwerk für Natur und Umwelt. In den vergangenen Jahren stießen die Maßnahmen bei den Besucherinnen und Besuchern auf breite Akzeptanz. Somit konnten die Staatlichen Schlösser und Gärten stets ein positives Fazit zum Jahreswechsel ziehen.

 

SERVICE UND INFORMATION

ANFAHRT GRABKAPELLE

Die Staatlichen Schlösser und Gärten weisen darauf hin, dass die Grabkapelle auf dem Württemberg inmitten der Weinberge liegt: Es gibt keine Parkmöglichkeiten. Am besten erreicht man den Gipfel des Württembergs mit den Bussen der VVS-Linie 61, ab S-Bahnhof Untertürkheim. Ab dem Ortskern von Rotenberg führt ein kurzer Spaziergang mit geringer Steigung zur Kapelle.

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Grabkapelle auf dem Württemberg

Die Grabkapelle auf dem Württemberg ist in den Wintermonaten für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Das Gelände ist weiterhin tagsüber frei zugänglich.

 

Schloss Solitude

ÖFFNUNGSZEITEN

1. November bis 31. März

Sa, So, Feiertag 10.00 – 16.00 Uhr

Letzter Einlass 15.30 Uhr

24., 31. Dezember geschlossen

Besichtigung nur mit Führung möglich.

Schlossgarten

Durchgehend geöffnet.

 

BESUCHSHINWEISE

Es besteht keine Maskenpflicht. Die Maske ist ein effizientes Mittel, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Gerade in Innenräumen ist sonst die Ansteckungsgefahr hoch. Deshalb wird das Tragen von Masken empfohlen.

 

KONTAKT

Grabkapelle auf dem Württemberg

Württembergstraße 340

70327 Stuttgart

Telefon +49(0)7 11.33 71 49

info@grabkapelle-rotenberg.de

www.grabkapelle-rotenberg.de

www.schloesser-und-gaerten.de

 

Schloss Solitude

Solitude 1

70197 Stuttgart

+49 (0) 711.351 47 72

info@schloss-solitude.de

www.schloss-solitude.de

www.schloesser-und-gaerten.de

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